GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

 

  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Kinder max. 5 Minuten vor Beginn der Aktion gebracht und spätestens 5 Minuten nach Ende der Aktion abgeholt werden dürfen bzw. müssen!
  • Kinder die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, dürfen an der Aktion nicht teilnehmen!
  • Getränke sind zu den Aktionen selbst mitzubringen (ein Auffüllen von mitgebrachten Getränkeflaschen mit Leitungswasser ist natürlich möglich)!
  • Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möchten wir darauf hinweisen, dass es bei den Ferienpassaktionen zu Bildaufnahmen der Teilnehmer:innen durch den Veranstalter bzw. die Organisatoren kommen kann. Mit der Anmeldung Ihrer Kinder zu den Ferienpassaktionen erklären Sie sich bereit, dass Bildaufnahmen gemacht und verwendet/veröffentlicht werden dürfenSollten Sie sich dazu nicht bereit erklären, so ist eine Anmeldung bzw. Teilnahme Ihrer Kinder an den Ferienpassaktionen leider nicht möglich!
  • Die Marktgemeinde Bad Schallerbach als Veranstalter und die Organisatoren übernimmt/übernehmen für die Teilnehmer:innen des Bad Schallerbacher Ferienpasses keinerlei Haftung!
  • Mit der Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu einer oder mehrerer Ferienpassaktion(en) erklären Sie sich als Erziehungsberechtigter mit den oben angeführten Hinweisen einverstanden und erkennen diese an.­